Indexierungsrichtlinie

1. Katalogaufnahme

Domains werden manuell, durch kontrollierten Import oder durch fachlich geprüfte Entdeckung aufgenommen. Die Aufnahme in den Katalog bedeutet nicht, dass jede Seite oder jeder Inhalt veröffentlicht wird.

2. Technische Prüfung

Vor der Indexierung werden insbesondere Domainauflösung, Weiterleitungen, HTTPS-Erreichbarkeit, HTTP-Status, Robots-Regeln und bekannte Sitemaps geprüft. Private Netze, lokale Adressen und nicht freigegebene Protokolle sind ausgeschlossen.

3. Quelltemplate und Soll-Schema

Ein manuell erstelltes Quelltemplate beschreibt, wie Ist-Werte einer konkreten Website gelesen werden. Es darf nur vorhandene Felder des getRAX-/immoSoR-Sollkatalogs befüllen. Unbekannte oder widersprüchliche Werte werden nicht automatisch als fachlich richtig übernommen.

4. Änderungserkennung

Technische Quelländerungen und fachliche Datenänderungen werden getrennt bewertet. Eine neue fachliche Revision entsteht erst, wenn sich der angenommene normalisierte Datensatz ändert. Revisionskennungen verwenden einen mindestens neunstelligen Zahlenkörper, beispielsweise N000000004.

5. Quellenhinweis

Jeder veröffentlichte Datensatz soll auf seine Quelle, den Abrufzeitpunkt und den fachlichen Revisionsstand zurückgeführt werden können. Quellinhalte werden nicht als eigene Leistung des getRAX-Betreibers ausgegeben.

6. Ausschluss und Sperrung

Eine Quelle oder einzelne Inhalte können ausgeschlossen, zurückgestellt oder gesperrt werden, insbesondere bei Zugangssperren, Rechtsverletzungen, unzureichender Quellenqualität, Sicherheitsrisiken, ausdrücklichem Widerspruch oder fehlender fachlicher Relevanz.

7. Korrekturverfahren

Fehlerhafte Zuordnungen und veraltete Werte können gemeldet werden. Korrekturen werden nicht stillschweigend in historische Fassungen zurückgeschrieben, sondern als nachvollziehbare neue Entscheidung oder Revision behandelt.